Kinder brauchen beide Eltern – Gastbeitrag zum Wechselmodell
Kinder sollten nach der Trennung der Eltern beide Elternteile gleich viel sehen und erleben dürfen. Leider ist es in Deutschland oft schwer das umzusetzen, da der betreuende Elternteil dies häufig nicht möchte. Dabei ist es völlig unerheblich, ob ein gemeinsames Sorgerecht besteht oder nicht.
Wer ist mein Vater?
Ich selbst erlebe diesen Verlust bereits zum zweiten Mal. Zunächst erlebte ich die Situation als Kind und später dann in der Rolle als Vater. Im Alter von etwa 2 ½ Jahren trennten sich meine Eltern. Meine Mutter dachte, sie täte das Richtige, indem sie mich von meinem Vater fern hielt und mich alleine großzog. Die Schwierigkeit, die sich daraus im Laufe meines Lebens ergab war, dass ich meine väterliche Seite erst im Alter von fast 39 Jahren annehmen konnte. Da lernte ich endlich meinen Vater kennen, der für mich bis zu diesem Zeitpunkt nur mein Erzeuger war. Es ist unvorstellbar, welche Erleichterung es war, ihn endlich kennenzulernen und wie frei ich mich seitdem fühle! Und mir wurde schnell bewusst: Mein Vater ist nicht der Mensch, den meine Mutter mir beschrieben hatte. Endlich hatte ich die Chance mir ein eigenes Bild zu machen und eigene Erfahrungen mit meinem vater zu sammeln.
Ich will meinen Schmetterling nicht verlieren!
Seit der Trennung von der Mutter meines Kindes vor knapp zwei Jahren versuche ich den Kontakt zu meiner Tochter, meinem kleinen Schmetterling, aufrecht zu erhalten. Direkt am Tag der Trennung war traurigerweise auch der Kontakt zu meinem Schmetterling abgebrochen. Über Wochen konnte ich sie nicht sehen oder in den Armen halten. Es gab zwischenzeitlich drei Umgangsverhandlungen bei Gericht. Derzeitiger Stand ist, dass mein Schmetterling drei Stunden in der Woche mit mir verbringen darf. Die Übergabe erfolgt durch Dritte, was immer wieder ein Unsicherheitsfaktor ist und zweitweise leider auch zu Unterbrechungen führt. Diese Termine fallen ersatzlos weg, wenn etwas dazwischenkommt, das heißt, diese Zeit fehlt meinem Schmetterling und mir. Eine Erweiterung ist trotz diverser Elterngespräche in Familienberatungsstellen nicht in Sicht, da die Mutter immer wieder Gründe findet, weshalb es ihrer Meinung nach nicht umsetzbar ist. Das Gericht, wie zuvor das Jugendamt und diverse Beratungsstellen, sehen leider auch keine rechtlichen Mittel dies zu unterbinden. Und so bleibt es zum „Wohle des Kindes“ bei dem, was die Mutter unserer Tochter für Richtig hält und zulässt.
Welche Rechte haben Vater und Kind?
Unsere gemeinsame Tochter hat ein Grundrecht auf beide Eltern und ich als ihr Vater möchte es ihr ermöglichen, so gut ich kann. Am liebsten im gleichberechtigten Wechsel mit ihrer Mutter. Dabei geht es mir nicht darum, der Mutter unsere gemeinsame Tochter wegzunehmen, sondern darum, unserem Schmetterling die Möglichkeit zu bieten, beide Eltern gleich viel lieben und (er)leben zu können. Sie soll von uns beiden profitieren können, beide Seiten ihres Ichs annehmen und lieben können und dürfen.
Daher bin ich ein Unterstützer des Wechselmodells, welches bereits unter anderem in einigen europäischen Ländern, den USA und Australien gelebt wird. Wechselmodell bedeutet, dass die Kinder nach der Trennung der Eltern das Recht haben, zu gleichen Teilen bei beiden Eltern zu leben (sofern dies nicht über eine zu große Entfernung erschwert ist). Das bedeutet, dass unsere Kinder sich nicht mehr entscheiden müssen bei welchem Elternteil sie lieber wohnen wollen. Sie kommen in keinen Interessen-Konflikt und können weitestgehend unbeschwert aufwachsen und von beiden Eltern in jeder Lebenslage profitieren.
Auch schafft dieses Modell die Möglichkeit, dass beide Eltern gleich viel arbeiten gehen können und schafft somit eine Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Derzeit ist dies in Deutschland gerichtlich schwer oder gar nicht umsetzbar, da die Gesetzeslage auf ein Residenzmodell aufbaut. Dies beutet Folgendes: ein Elternteil betreut das/die Kind/er und der andere bezahlt und kommt nur sporadisch zum Bespaßen vorbei.
Allen Kindern beide Eltern!
Unsere Gesellschaft wandelt sich diesbezüglich und daher sollte sich auch die Gesetzeslage entsprechend anpassen. Zum Wohle unserer Kinder! Daher sollte das Wechselmodell statt dem Residenzmodell im Familienrecht verankert werden. Eine Forderung, die sich viele Vereine (u. a. der „Väteraufbruch für Kinder e.V.“), einige Institutionen und Professionen zum Ziel gesetzt haben. Ebenso wird es vom Europarat (Menschenrechtskonvention) in der Resolution 2079 vom Oktober 2015 als einzuführender Standart europaweit empfohlen.
Ihr seid meiner Meinung? Dann unterschreibt alle fleißig die folgende Petition, damit unsere Kinder in Zukunft auch bei einer Trennung der Eltern Vater und Mutter um sich haben dürfen.
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Hier der Link zur Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/sind-vaeter-die-besseren-muetter-das-wechselmodell-als-standard-in-deutschland
Dieser Beitrag wurde von Mario Lewalter verfasst