Elternzeit beantragen als Vater
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Die Elternzeit ist dazu gedacht, dass Eltern während der Betreuung ihres Kleinkindes im Beruf kürzertreten dürfen und gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechterhalten können. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis zwar, der Arbeitnehmer genießt aber Kündigungsschutz.
Väter und Mütter, die im Berufsleben stehen und die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben solange einen Rechtsanspruch auf Elternzeit bis ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Was neu ist: Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 können jetzt sogar bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden.
Elternzeit beantragen Väter oder Mütter bei ihrem Arbeitgeber. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Willst Du als Vater oder Mutter direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen, musst Du den Antrag sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einreichen.
Du suchst nach mehr Informationen zum Thema Elternzeit?
- Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ herunterladen
- Zur Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend